MuTiger GmbH & CO. KG
Partizipation

Die MuTiger GmbH & Co. KG versteht sich als ein demokratisches, wertschätzend arbeitendes und lebendiges Unter­nehmen. Beschwerden stellen für uns ein mögliches Mittel der aktiven Mitgestal­tung und Beteiligung für alle am Hilfeprozess involvierten Personen dar.

Alle Familienmitglieder, Bezugs­personen und sonstige Fachkräfte die am ambulanten Betreuungs­prozess beteiligt sind, haben das Recht und die Möglich­keit, sich zu beschwe­ren. Dies bezieht sich sowohl auf die Betreu­ungs­inhalte als auch auf personen­bezogene oder zwischen­mensch­liche Differenzen. Kritik verstehen wir als sinnvolle und der Betreu­­ungs­qualität dienende Beteiligung der Kinder, Jugendlichen und deren Bezugs­­perso­nen / Familien. Daher sind wir bestrebt, eine vertrauens­volle, offene und Kritik för­dern­de Atmosphäre herzustellen. Dies geschieht durch ein hohes Maß an Wertschätzung und Akzeptanz der Familienmitglieder und eine weitestgehende Partizipation der Hilfe­empfän­ger im Betreuungsverlauf.

Über die verschiedenen Beschwerderechte und -möglichkeiten werden die Familien­mitglieder innerhalb der ersten Betreuungskontakte verständlich und nachvollziehbar münd­lich und per Infoflyer informiert. Hierbei weisen wir darauf hin, dass zunächst die Möglichkeit besteht, sich bei der haupt­verantwortlichen Fachkraft zu beschweren und dies auch gewünscht ist. Des Weiteren können die Familienmitglieder sich an die Ihnen bekannte zweite Betreuungsperson wenden. Jede Beschwerde wird annehmend und wert­schätzen behandelt und je nach Thematik trägerintern im Team reflektiert.

Zu Beginn der Betreuung weisen wir ebenfalls darauf hin, dass neben diesen Beschwerde­möglich­keiten, sowohl die fallzuständige Sozialarbeiterin des Jugendamts als auch die unabhängige Beschwerde- und Beratungsstelle BOJE e.V. kontaktiert werden können. Entsprechende Materialien werden zur Verfügung gestellt.
 

Die Beschwerdeführung ist bei der MuTiger GmbH & Co. KG über folgende Wege möglich:

  • Persönlich bei der hauptverantwortlichen Fachkraft, oder einer vertrauten weiteren Fachkraft
  • schriftlich formlos, oder per Beschwerdeformular (kann von der Internetseite herunter geladen werden)
  • die schriftliche Einreichung kann persönlich, per e-mail (Formular), oder auch anonym vorgenommen werden
  • der Eingang wird dem Beschwerdeführer auf Wunsch schriftlich bestätigt, bei anonymen Beschwerden werden diese in einem in den Räumlichkeiten des Trägers hängenden Schaukasten beantwortet/ bzw. Stellung bezogen
  • der Beschwerdevorgang wird von den Fachkräften nachvollziehbar schriftlich dokumentiert und in einem dafür vorgesehenen Ordner aufbewahrt bzw. digitalisiert und archiviert

 

BEI UNS SIND SIE SICHER
Unser Datenschutz

Sich zu Beschweren, kritische Hinweise zu geben und den Wunsch nach Veränderung/ Verbesserung zu äußern hat etwas mit Vertrauen zu tun. Hier handelt es sich um einen sensiblen Bereich mit verschiedenen Facetten. Der Umgang mit den im Rahmen einer Beschwerde anvertrauten Informationen und Daten der Kinder und Jugendlichen, deren Familien / Personen­sorge­berech­tigten und weiterer Bezugspersonen unterliegt daher einem besonderen Schutz. Dies gilt insbeson­dere wenn es sich um sehr vertrauensvolle/ intime/ schambesetze und ähnliche Informationen/Themen handelt.

Kindern und Jugendlichen und deren Familien steht das Recht auf Schutz ihrer persönlichen Daten zu. Mit unter kann die Weitergabe von Informa­tionen jedoch eine Voraus­setzung sein, um Mängel abzustellen und um das Geschehen beim Träger verändern zu können. In der Regel soll die Weitergabe von Informationen nur mit Zustimmung des Kindes, des Jugendlichen bzw. der/des Betroffenen (Beschwerdeführers) erfolgen. Ziel ist, die Zustimmung des Kindes/Jugendlichen/Betroffenen zur Informationsweitergabe zu bekommen. Dabei wird eine offene und transparente Kom­munikation gepflegt. Diese beinhaltet, was an wen und wann weitergegeben wird/ wurde und soll nachvollziehbar und verständlich für alle Betei­ligten sein und wird im Bedarfsfall (zusätzlich zum Protokoll) verschriftlicht. Im Falle einer Schutzbedürftigkeit des Beschwerdeführers, oder auf ausdrücklichen Wunsch kann das Verfahren auch anonymisiert gestaltet werden.

Bei gewichtigen Anhaltspunkten für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen kann es notwendig werden, Informationen zum Schutz des betroffenen Kindes/Jugendlichen auch gegen seinen Willen an Dritte weiterzugeben. In diesen Fällen greift das Kinderschutzverfahren der MuTiger GmbH & Co.KG.


 

MITWIRKUNGS­MÖGLICHKEITEN
Ihre Beteiligung

Wir sind die MuTiger GmbH & Co. KG und leben Demokratie, Beteiligung und Diversität und stehen für Menschlichkeit und ein wertschätzendes Miteinander. Sie haben Fragen zu unseren Abläufen oder Ihren Teilnahmemöglichkeiten? Dann schreiben Sie uns einfach eine Nachricht über das nachstehende Kontaktformular.